von Felicitas Heimann-Jelinek
Europäisches Tagebuch, 24.6.2021: Im August 1941, im Jahr der systematischen Errichtung der nationalsozialistischen Vernichtungslager, reagierte Winston Churchill angesichts des einsetzenden Massenmords an den europäischen Juden verstört mit den Worten: „We are in the presence of a crime without a name“, „wir gewärtigen ein Verbrechen ohne Namen.“ Der Mann, der dem Verbrechen einen Namen geben und für dessen zukünftige Ahndung durch den Internationalen Strafgerichtshof Sorge tragen sollte, wurde heute vor 121 Jahren in einem Dorf in Weißrusslandland geboren, nicht weit von Wilna entfernt: Raphael Lemkin.
An der Universität Lemberg wurde er zum Juristen promoviert. Anlass für seine Studienwahl war die selbstgestellte Frage, warum das türkische Massaker an einer Million armenischer Frauen, Kinder und Männer keine Straftat, die Tötung einer einzelnen Person nach allgemeingültigem Recht aber sehr wohl ein Verbrechen darstelle.
Im Januar 1933 wurde Hitler zum deutschen Reichskanzler ernannt, die Weimarer Republik zerschlagen und eine zentralistische Diktatur eingeführt. Gegner wurden schon ab März in eigens errichteten Lagern interniert. Zu dieser Zeit war Lemkin bereits ein angesehener Anwalt in Warschau, er war bewandert im internationalen Recht und gut vernetzt. Und er ahnte, dass es sich hier nur um den Auftakt zu etwas viel Schlimmerem handelte.
Lemkin erarbeitete einen Vorschlag, der die Vernichtung nationaler, „rassischer“ und religiöser Gruppen international als Verbrechen definieren sollte, und schickte ihn an eine internationale Konferenz. Doch er fand wenig Unterstützung, selbst als der Antisemitismus zur nationalen Politik Deutschlands wurde. Der faschistische Taumel, der einen großen Teil der Welt erfasst hatte, machte viele blind und taub. Als Hitler 1939 in Polen einmarschierte, wusste Lemkin, dass sich seine Ahnungen erfüllen würden.
Er floh aus Warschau, schlug sich zu seinen Eltern durch, nur um sich für immer von ihnen zu verabschieden. Gemeinsam mit 38 weiteren Familienangehörigen wurden sie als Juden von den Nazis ermordet. Ihm selbst gelang die Flucht in die USA, wo ihm ein Freund eine Stelle an der Duke Law School in North Carolina verschaffte.
Raphael Lemkin suchte fieberhaft nach einem Begriff, der dem Verbrechen, das vor den Augen der Welt stattfand, gerecht werden sollte. Der Begriff Massenmord, so argumentierte er, sei für die Ermordung der europäischen Juden nicht adäquat, da er die nationale, ethnische oder religiöse Motivation des Verbrechens nicht inkludiere. Auch Denationalisierung fasse den Tatbestand nicht, da er auf kulturelle, aber nicht unbedingt auf biologische Auslöschung abziele. Seine Überlegungen führten ihn schließlich zu einem Neologismus: Genozid. Das Wort ist zusammengesetzt aus dem altgriechischen genos (Klan, Rasse, Nachkommenschaft, Geschlecht) und dem lateinischen caedere (töten), die deutsche Übersetzung lautet Völkermord. Die Begriffsfindung war jedoch nur die Voraussetzung für das eigentliche Ziel. Lemkin setzte alles daran, dass Genozid als international justiziable Straftat behandelt und verurteilt werden sollte.
Bitter enttäuscht war Lemkin von den Nürnberger Prozessen, in denen wenig geschah, um den Völkermord als internationales Verbrechen zu kodifizieren – und nichts, um ihn in Zukunft zu verhindern. Aber er gab nicht auf, korrespondierte, lobbyierte, formulierte und überarbeitete den Text für eine Völkermordkonvention. Und tatsächlich war er nach unermüdlichem Kampf erfolgreich. Am 9. Dezember 1948 nahm die Organisation der Vereinten Nationen seinen Vorschlag einer Genozid-Konvention an. Wenig später erkrankte Lemkin so schwer, dass er hospitalisiert werden musste. Die Ärzte fanden die Ursache nicht. Er diagnostizierte sich glücklich selbst mit „Genoziditis. Erschöpfung durch die Arbeit an der Völkermordkonvention“.
Der Mann, der dem größten Verbrechen des 20. Jahrhunderts einen Namen gegeben und die Straftat des Genozids völkerrechtlich exakt definiert hat, verstarb 1959 arm und alleine in einer Einzimmerwohnung in New York.