Die jüdischen Gemeinden in Europa sind zum Teil wesentlich älter als die christlichen, war die Christianisierung Europas doch erst im Mittelalter abgeschlossen. Dennoch wurde für Europa bis vor Kurzem noch der Begriff „christliches Abendland“ verwendet und die elf Millionen vor der NS-Zeit in Europa lebenden Juden damit per Sprachgebrauch aus der europäischen Kultur ausgeschlossen.
Das Verhältnis von Katholizismus und Judentum wurde erst unter dem Eindruck des Holocaust und mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) auf eine positivere Grundlage gestellt. Dem war – als kritische Reaktion auf Antisemitismus und Mitschuld der Kirchen am Genozid an den europäischen Juden – die Gründung christlich-jüdischer Gesellschaften vorausgegangen. Es sollte noch bis 1986 dauern, dass der erste Papst, Johannes Paul II., Karol Wojtyła (1920-2005), ein jüdisches Gotteshaus betrat, nämlich die Große Synagoge in Rom, gemeinsam mit Oberrabbiner Elio Toaff.
< Papst Johannes Paul II. und Oberrabbiner Toaff 1986 auf dem Weg in die Große Synagoge in Rom, © Str/EPA/picturedesk.com
> Anti-Islam-Proteste in Tschechien mit Miloš Zeman anlässlich des 26. Geburtstags der „Samtenen Revolution“ im November 2015, © Matej Divizna, Getty Images
Das neuerdings gerne verwendete Schlagwort vom „christlich-jüdischen Abendland“ ist ein politischer Kampfbegriff. Mit ihm soll eine alte Minderheit vereinnahmt und gegen eine neue mobilgemacht werden. Er spielt auf das kulturelle Erbe der griechischen und römischen Antike sowie der Bibel an. Die Tatsache, dass ein guter Teil dieses Erbes islamisch-arabischer Vermittlung zu verdanken ist, wird ebenso unterschlagen wie die Tatsache, dass Juden in Europa immer in prekäre Lebensbedingungen gezwungen und von Pogromen bedroht waren.
Europäische Proteste gegen den Bau von Moscheen rufen überdies die Verbote, Synagogen zu errichten, ins Gedächtnis, die in einem großen Teil Europas bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts galten. Der Protest wendet sich damit auch gegen die Gotteshäuser der slawischsprachigen Muslime, welche die Kultur Südosteuropas seit Hunderten von Jahren mitprägen. Der Begriff einer europäischen „christlich-jüdischen Wertegemeinschaft“ widerspricht auf eklatante Weise Artikel 10 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der es heißt: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“
Doron Rabinovici (Wien) über die Rede vom “christlich-jüdischen Abendland”: